Aktion barrierefreier Bahnhof

Am 9. April traf sich eine bunte Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderungen am Metzinger Bahnhof, um die Barrierefreiheit des Bahnhofs zu testen. Wir waren uns schnell einig, dass es hier noch viel zu tun gibt. Die Bahn muss im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 9 allen Bürgerinnen und Bürgern die Zugänglichkeit zu öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden ermöglichen.

Wir haben folgende Barrieren festgestellt:

Kein Zugang zu Gleis 2 und 3. Die Fahrrinnen an der Seite sind viel zu steil und weder für Rollstühle noch für Rollatoren geeignet. Auch Kinderwagen-SchieberInnen kommen hier an ihre Grenzen!

Zum ebenerdigen Bahnübergang ist es weit.

 

 

 

Um über den Bahnsteig zu kommen, muss man über einen Telefonhörer, der sich unter einer gelben Abdeckung mit der Aufschrift F verbirgt, Kontakt mit dem Fahrdienstleiter aufnehmen. Problem: der Hörer ist von Rollstuhl und Rollator aus nicht zu erreichen!

 

 

 

 

 

 

Der Übergang ist mit zwei Schranken mit Vorhängeschloss gesichert. Bei geschlossenen Schranken ist fast kein Durchkommen mit Rollstuhl möglich.

 

Der Einstieg in die Züge und Ausstieg von den Zügen ist mit Rollstuhl/Rollator nicht selbstständig möglich. Die Zugfahrt muss mindestens einen Tag vorher angemeldet werden. Je nach Bauart der Wagen gibt es hohe Stufen oder einen Absatz nach unten.

Ein barrierefreier Zugang zum Bahnhofsgebäude ist nur auf der Gleisseite möglich. Die schweren, schmalen Schwingtüren sind für Rollstuhl- oder Rollatorennutzer alleine nicht zu öffnen. Eine leichte Steigung und Unebenheiten im Bodenbelag verhindern zusätzlich den selbstständigen Zugang ins Gebäude.

Die Bedienung der Fahrkahrtenautomaten ist für Menschen mit motorischen Problemen oder Schwierigkeiten in der taktilen (Tast-) Wahrnehmung sehr schwierig. Hinzu kommen Sichtprobleme, wenn die Lichtverhältnisse ungünstig sind. Menschen mit Lernschwierigkeiten (und nicht nur diese) können den Automaten nur mit Unterstützung bedienen.

Weitere Barrieren:

  • Der Weg zur Toilette ist nicht ausgeschildert.
  • Es fehlen Symbole und Hinweisschilder für Menschen, die nicht lesen können (wäre auch für unsere Gäste aus dem Ausland hilfreich).
  • Keine zuverlässigen Durchsagen. Sehbehinderte Menschen bekommen so keine Informationen über den aktuellen Stand der Verbindungen.
  • Für Menschen mit Hörbehinderungen und Lernbehinderung fehlen einfache Informationen und Signale.
  • Für Menschen mit Sehbehinderungen fehlen Leitlinien auf dem Boden, die mit dem Stock tastbar sind und Orientierung geben, z. B. um den Ausgang, den Weg zu den Gleisen und zu den Bussen (auch als „Schienenersatzverkehr“) zu finden.

Artikel vom 17.04.2014 in der Südwestpresse

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