Änderung des Straßengesetzes

Weg für Bundesmittel frei:
Radschnellwege können als Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen eingestuft werden.

Baulastträger sind damit nicht mehr automatisch die Kommunen, die bisher für den Bau selbständiger Radwege zuständig waren. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der baden-württembergische Landtag bereits Ende Januar beschlossen.

Voraussetzung für Förderung von Radschnellwegen durch den Bund

Die Änderung des Straßengesetzes war durch die Novellierung des Bundesfernstraßengesetzes im Juli 2017 möglich geworden. Demnach können Radschnellwege in der Baulastträgerschaft der Länder, Kreise und Gemeinden finanziell gefördert werden. Nach Änderung des Landesrechts ist jetzt eine umfassende Teilhabe am Förderprogramm gewährleistet. Voraussetzung für Fördermittel des Bundes ist, dass der Bau von Radschnellwegen durch Länder, Landkreise und Gemeinden möglich ist.

Großes Potential für nachhaltige Verkehrsverlagerung

Nach Nordrhein-Westfalen ist Baden-Württemberg damit das zweite Bundesland, in dem die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Förderung geschaffen sind. Radschnellverbindungen besitzen ein großes Potential, die Hauptverkehrsachsen auf Straße und Schienen zu entlasten. In Baden-Württemberg laufen bereits mehrere Pilotprojekte zu Radschnellverbindungen.

Den vollständigen Text gibt es zum Nachlesen unter:
https://www.fahrradland-bw.de/news/news-detail/infrastruktur-radverkehr/vom/22/3/2019/