Der Bau von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen soll mithilfe eines Bedarfsplans künftig noch systematischer erfolgen. Der Plan wird in diesem Jahr erarbeitet und stellt den prinzipiellen Bedarf der einzelnen Maßnahmen fest. In einem zweiten Schritt werden diese dann priorisiert. Die Priorisierung soll Ende 2020 abgeschlossen sein.
Förderung kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG)
Das Land fördert Radverkehrsvorhaben der Kommunen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Mit der Aufnahme von 124 neuen Vorhaben mit einem Gesamtzuwendungsvolumen von circa 30 Millionen Euro in das Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur 2019 – 2023 nach dem LGVFG, konnte die Zahl der neuen Programmaufnahmen im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigert werden (2018: 93 Vorhaben mit ca. 18 Millionen Euro Gesamtzuwendungsvolumen). Gemeinsam mit den Projekten, die in den Vorjahren in das Programm aufgenommen wurden, sind im fortgeschriebenen Programm nun über 400 Maßnahmen mit einem Zuwendungsvolumen von insgesamt circa 100 Millionen Euro enthalten.
Den vollständigen Text gibt es zum Nachlesen unter:
https://www.fahrradland-bw.de/news/news-detail/infrastruktur-radverkehr/vom/22/3/2019/